Energiewende

Die Energiewende ist nicht nur Klimaschutz, sondern auch Investitionsprogramm, Wirtschaftsförderung und Zukunftsgarantie. Dafür muss aber wirtschaftlich richtig gerechnet, ein nützlicher rechtlicher Rahmen geschaffen, Innovationen stärker gefördert und die Gesellschaft mehr eingebunden werden.

Kostenbilanzen müssen endlich die Wahrheit darstellen

Allein durch das Abschalten der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke (AKW) sind (Stand März 2018) bis Ende 2022 in Deutschland über 10  Gigawatt (GW) Stromerzeugungsleistung zu ersetzen. 22% davon alleine in Baden-Württemberg, wo die beiden AKW in Philippsburg und Neckarwestheim beinahe ein Drittel der gesamtem Stromproduktion ausmachen! Um Stromimporte im großen Stil zu vermeiden und um nicht einfach Atomstrom durch Kohlestrom zu ersetzen, braucht es einen raschen Einstieg in den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien in Land und Region.

Die Stromentstehungskosten für Photovoltaik- und Windkraftanlagen sind bereits heute marktfähig. Rechnet man bei konventionellen Kraftwerken auch ausgegliederte Kosten für Umweltschäden oder Entsorgung, sowie staatliche Förderungen, die sich nicht im Strompreis wiederfinden, mit ein, sind die Kosten für erneuerbare Energien viel niedriger als für konventionelle. Wasserkraftwerke fallen so zum Beispiel mit 2,8 – 10,2 ct/kWh, Braunkohle mit 13,7 – 18,3 ct/kWh und für die Atomenergie sogar mit 18,7 – 47,3 ct/kWh ins Gewicht (Quelle). (Zum Thema Windkraft haben wir eine eigene Seite angelegt, hier klicken).

Es braucht Gesetze, die fördern und nicht bremsen

Würde der Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Geschwindigkeit weitergeführt, wie in den letzten Jahren, so wäre Deutschland bereits 2030 sicher und stabil mit 100% Ökostrom versorgt. Neben angewandtem nachhaltigen Klimaschutz würde dies auch eine wirtschaftlich sinnvolle Unabhängigkeit von Brennstoff-Importen bieten.

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern wurde einst das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen. In seinen zahlreichen Überarbeitungen wurde es aber leider immer mehr dem eigentlichen Zweck beraubt. So schreibt die letzte Revision des EEG nun bis 2022 einen Ausbaudeckel fest. Nach erfolgtem Atomausstieg werden so mindestens 55 % des Stroms weiter fossil produziert.

Dies entbehrt jeder logischen Grundlage und wirkt wie ein Bremsklotz auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft. Außerdem ist damit ein Einhalten des 1,5 °C Ziel (Pariser Klimaabkommen) praktisch unmöglich, denn dafür müsste bereits 2040 100 % Ökostrom und bis 2030 der Ausstieg aus der Kohle verwirklicht sein.

Windkraft und Solarenergie müssen wir daher mehr als dreimal so stark ausbauen wie heute. Dies geht nur mit einem neuen EEG, das nachhaltig fördert und nicht bremst.

Schaffen wir Raum für Innovationen

Die fehlende Grundlastfähigkeit einiger erneuerbaren Energien macht Speichertechnologien unabdingbar. Große Kapazität bieten dabei nur Power-to-X-Verfahren. Allen voran Power-to-Gas, also die Umwandlung des (überschüssigen) Stroms in Wasserstoff oder Methangas. Die Forschung zu diesen Verfahren, wie sie zum Beispiel auch in unserer Nähe an der Eidgenössichen Technischen Hochschule (ETH) in Zürich oder am Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Villigen vorangetrieben wird, steckt noch in den Kinderschuhen. Die Wirkungsgrade sind noch nicht optimiert und das für die Umwandlung von Wassertoff in Methan benötigte CO2 muss aufwending gewonnen werden. Innovative Ansätze gibt es durchaus, so produzieren Biogasanlagen fast so viel CO2 wie Methan. Das dort produzierte CO2, welches bisher nicht effizient genutzt wird, kann dann einfacher in Methan umgewandelt werden, da es in höherer Konzentrtion vorliegt.

Im Landkreis Waldshut gibt es ca. 40 Biogasanlagen. Weitere Forschung, um das dort produzierte CO2 gewinnbringend für Power-to-Gas Verfahren nutzen zu können, ist eine Chance für die Zukunft in unserer ländlichen Gegend.

Die Bürger müssen wahrgenommen werden

Es bedarf dringend einer Änderung des Wohnungseigentümer-Gesetzes: Solar- und Photovoltaikanlagen sollen nicht mehr als bauliche Änderungen, sondern als Modernisierungsmaßnahme gelten, bei denen anstatt der Einstimmigkeit die absolute Mehrheit der Eigentümer bei der Abstimmung darüber ausreicht.

Aktionen wie z.B. „Regional Strom geben – Strom nehmen“ sollen unterstützt werden und für Bürgerinitiativen im Bereich nachhaltige Energieversorgung sollen adäquate finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

(Hauptautor*innen: Beate Knecht und Niklas Nüssle)


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